Meldung

Beschlüsse aus der Aprilsitzung des Kreiskirchenrates

Dienstag, 16. Mai 2017, 11:53 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates

April 2017

1. Beschlüsse

1. Der KKR beschließt die Ausschreibung und den Ausschreibungstext der Pfarrstelle Silkerode mit einem Stellenumfang von 100%.

2. Der KKR beschließt die Ausschreibung mit Ausschreibungstext der Kreispfarrstelle für Vertretungs- und Entlastungsdienste im Kirchenkreis Südharz mit einem Stellenumfang von 100% für die Dauer von 6 Jahren.

3. Der KKR beschließt die Ausschreibung mit Ausschreibungstext der gemeinde-pädagogischen Elternzeit-Vertretungsstelle im Kirchenkreis Südharz mit einem Stellenumfang von 100% für die Dauer der Elternzeit.

4. Der KKR beschließt die Verlängerung des Arbeitsvertrages von Kirchenmusikerin Viola Kremzow bis zum 31.10.2017.

5. Der KKR beschließt die Verlängerung der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag von Kirchenmusikerin Christine Heimrich bis zum 31.10.2017.

6. Der KKR beschließt die Verlängerung der Beauftragung mit Mirijam Leha im Umfang von 6h wöchentlich (15%) bis zum Ende ihrer Elternzeit am 16.10.2017.

7. Der KKR beruft Frau Klaudia Stark, Frau Ivonne Jupé, Frau Astrid Langbein und Frau Waltraud Tölle in den GKR Sundhausen.

8. Der KKR beschließt, Kantorin Margarita Schablowskaja aus Bleicherode mit dem Amt der Kreiskantorin rückwirkend zum 01.04.2017 zu beauftragen.

9. Der Zuschuss des Kirchenkreises für Organisten muss wegen der Änderung der Verwaltungsdienstordnung für die Einzelvergütung im kirchenmusikalischen Dienst in der EKM auf bis zu 14,50 € hochgesetzt werden.

10. Der KKR beschließt die Finanzierung von 0,25 VE Sachbearbeitung Bau im Kreiskirchenamt Nordhausen für zwei Jahre aus der Personalkosten-RL und dem HH des Kirchenkreises zu unterstützen.

11. Der KKR votiert positiv zum Erprobungsraum des KSP Auleben-Hamma zur Heimatkirche.

12. Der KKR votiert positiv zum Erprobungsraum der Diakonie in Nordhausen für Diakon/in / Seelsorger/in in Diak. Einrichtung im Kirchenkreis Südharz.

13. Der KKR beschließt die finanzielle Unterstützung der durch die Leitungskreis genehmigten großen Erprobungsräume von Gemeinden und Werken im KK i. H. v. bis zu 5 T€ jährlich.


2. Informationen

- keine -

Nordhausen, 12. Mai 2017


Andreas Schwarze
Superintendent
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