Meldung

Beschlüsse und Informationen des Kreiskirchenrates

Dienstag, 08. November 2016, 16:00 Uhr
1. Beschlüsse

1. Der KKR beschließt die Bildung und Zusammensetzung einer Besetzungskommission für die Sachbearbeiterstelle im Kreiskirchenarchiv Niedergebra (Superintendent, Pfr. Halver, Pfr. Heimrich, MAV).

2. Der KKR beschließt die Bildung und Zusammensetzung einer Besetzungskommission für die Stelle Erprobungsraum Jugendkirche (Superintendent, Jugendreferent, Pfr. v. Biela, je ein Vertreter der Jugend, der Studierendengemeinde und MAV).

3. Der KKR beschließt eine Aufstockungsoption von bis zu 0,5 VbE für mindestens 3 Jahre für die Pfarrstelle Blasii-Altendorf II als Vertretungsdienst im Kirchenkreis Südharz.

4. Der KKR beschließt einen Förderbetrag in Höhe von 5.000,00 € im Strukturfonds zu reservieren, um damit den Eigenanteil der Kirchengemeinden für den Sammelversicherungsvertrag für die „offenen Kirchen“ zu finanzieren.

5. Der KKR beschließt im Informationsblatt Kunstgutfonds die Ergänzung bei den Verwendungszwecken Pkt. 5 – Wartung von Altaraufsätzen (50 % der Wartungskosten bis max. 1.000,00 €) und bei den Förderbedingungen: eine Mindestantragshöhe ist nicht festgelegt.

6. Der KKR beschließt die Prioritätenliste zu KiBa- und DSD-Anträgen 2017 und folgt in seiner Abstimmung den Empfehlungen des BFA.

7. Der KKR beschließt die Prioritätenliste zu Anträgen an den Orgelfonds der Landeskirche 2017 und folgt in seiner Abstimmung den Empfehlungen des BFA.

8. Der KKR beschließt, die Erstattung der Miet- und Nebenkosten für das Büro Jugendkirche in Höhe von 125,41 € an Herrn Simon Roppel ab dem 01.01.2017 bis auf weiteres zu zahlen.

9. Der KKR empfiehlt der Synode die Aufnahme einer Inneren Anleihe für die Finanzierung der Baumaßnahme Teilbauabschnitt 2.3. des Kirchenkreisprojektes „Herzschlag – Junge Kirche im Südharz“.

10. Der KKR empfiehlt der Synode zu beschließen, die Evangelische Grundschule für die Jahre 2017 – 2020 finanziell zu unterstützen.

11. Der KKR beschließt die Sitzungstermine für das Kalenderjahr 2017.

2. Informationen

2.1. aus dem Bau- und Finanzausschuss zu Bewilligungen:
- Zuschuss in Höhe von 295,00 € für Pflege des Altares in der Basilika Münchenlohra

2.2. Der KKR verständigt sich darüber, im Jahr 2017 aufgrund der Termindichte durch das Lutherjubiläum auf eine Klausurtagung zu verzichten.

2.3. Der Amtsleiter informiert, dass Kirchengemeinden erst ab dem Jahr 2021 umsatzsteuerpflichtig sind. Es soll jetzt die Zeit genutzt werden, zu lernen, wie mit dieser neuen Herausforderung zukünftig umzugehen ist.

Nordhausen, 03. November 2016

Superintendent Andreas Schwarze
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