Dokumente


Kinder, Jugend und Familien

Religiöse Gemeinschaften Themenheft der EKM 2021

"Die Gabe der Unterscheidung" heißt ein neues Themenheft der #EKM. Die Landeskirche möchte damit Orientierung geben "im Dschungel" der vielen unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften, die es auf dem Gebiet der EKM gibt, wie klassische Freikirchen, Sondergemeinschaften mit christlichem Hintergrund, Neureligionen, esoterische Weltanschauungen, Psychoorganisationen...Dabei geht es nicht darum, andere Glaubensvor­stellungen zu verurteilen – wohl aber darum, Orientierung aus evangelischer Perspektive zu ermöglichen. Es gilt, Nähe und Distanz zu einem evangelischen Menschen-­ und Gottesbild zu be­nennen. Das Heft steht hier zum Download bereit:

Dateigröße: 577 kByte | letzte Änderung: 08.06.2021


Antrag Förderung Kinder-, Familien- und Ehrenamtsarbeit

Formular Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Arbeit mit Kindern, Familien und Ehrenamtsarbeit. Stand: 12/24

Dateigröße: 70 kByte | letzte Änderung: 04.12.2024


Förderrichtlinien Kinder-, Jugend-, Ehrenamtsarbeit

Förderrichtlinien Kinder-, Jugend- und Ehrenamtsarbeit Stand: 12/24

Dateigröße: 226 kByte | letzte Änderung: 04.12.2024


Antrag Förderung Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmanden

Antrag auf Förderung der Arbeit mit Jugendlichen und Konfirmanden

Dateigröße: 68 kByte | letzte Änderung: 31.01.2023


Ehrenamt im Kirchenkreis Südharz

Dateigröße: 1.170 kByte | letzte Änderung: 16.01.2026


Kirchenmusik

Formular Einzelhonorarvertrag für ausländ. Künstler

Formular Einzelhonorarvertrag für ausländische Künstler

Dateigröße: 153 kByte | letzte Änderung: 30.01.2023


Formular Einzelhonorarvertrag für inländ. Künstler

Einzelhonorarvertrag für inländische Künstler

Dateigröße: 147 kByte | letzte Änderung: 30.01.2023


Honorarvertrag für Organisten im kirchenmusikalischen Dienst

Honorarvertrag für Organisten im kirchenmusikalischen Dienst

Dateigröße: 85 kByte | letzte Änderung: 30.01.2023


Sammelnachweise Musiker

Sammelnachweise für ehrenamtliche Musiker zur Unterschrift in den Gemeinden

Dateigröße: 12 kByte | letzte Änderung: 30.01.2023


Einzelvergütungssätze für Kirchenmusiker 2022

Die aktuellen Einzelvergütungssätze für die kirchenmusikalischen Dienste - Organisten und Chorleiter unserer Kirchengemeinden.

Dateigröße: 79 kByte | letzte Änderung: 01.11.2023


Über uns (Kreiskirchenamt)

Adressen der Kirchen im Kirchenkreis Südharz 2023

Stand: 1/2023 Kirchorte alphabetisch

Dateigröße: 177 kByte | letzte Änderung: 16.01.2023


Antrag Wegegeld 6 2022

Antrag auf Wegegeld zur Abrechnung (Juni 2022)

Dateigröße: 86 kByte | letzte Änderung: 22.06.2022


Handreichung "Offene Kirchen" EKM

Eine Handreichung für Gemeinden, die sich überlegen ihre Kirche verlässlich zu öffnen und für bereits geöffnete Kirchen.

Dateigröße: 612 kByte | letzte Änderung: 31.03.2022


Präsentation Notfall

Unterweisung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Dateigröße: 357 kByte | letzte Änderung: 16.01.2023


"Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen" zum Download für Kirchengemeinden

Meldeblock „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“ zum Ausdrucken. Über alle Erste-Hilfe-Leistungen/Verletzungen müssen Aufzeichnungen geführt und beim Dienstgeber, der Kirchengemeinde bzw. dem Kirchenkreis aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten. Nutzung des Meldeblockes: - Der Meldeblock sollte idealerweise gemeinsam mit dem Erste-Hilfe-Material aufbewahrt werden. - Nach der Eintragung einer Erste-Hilfe-Leistung/Verletzung ist das entsprechende Blatt aus dem Block zu entnehmen und so abzulegen, dass nur zwingend berechtigte Personen darauf Zugriff haben. - Für Mitarbeiter/Ehrenamtliche im Auftrag des Kirchenkreises empfiehlt sich als Ablageort das Büro der Suptur. Für Mitarbeiter/Ehrenamtliche im Auftrag der Kirchengemeinden erfolgt die Aufbewahrung im zuständigen Pfarramt. - Meldungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Dateigröße: 323 kByte | letzte Änderung: 16.01.2023


Ehrenamtspauschale - Steuer

Erklärung zur Berücksichtigung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 26 a EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren (Ehrenamtsfreibetrag 840 € / Kalenderjahr)

Dateigröße: 198 kByte | letzte Änderung: 31.01.2023


Ehrenamtspauschale Übungsleiter - Steuer

Erklärung zur Berücksichtigung des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren (Übungsleiterfreibetrag 3000 € / Kalenderjahr)

Dateigröße: 150 kByte | letzte Änderung: 30.01.2023


Kassenliste für Handkassen zur Abgabe im KKA

Formular der Kassenliste für Handkassen zur Abgabe im KKA

Dateigröße: 60 kByte | letzte Änderung: 30.01.2023


Dienstreiseantrag - Stand 3`23

Dienstreiseantrag für Mitarbeitende des Kirchenkreises Südharz.

Dateigröße: 64 kByte | letzte Änderung: 01.03.2023


Fotografieren in Kirchen

Fotografieren in Kirchen ist ein Thema, das immer wieder Fragen aufwirft: - wer darf was? - was muss abgesprochen werden? - wie sollte man sich verhalten? - was geht überhaupt nicht? Hier finden Sie die Anleitung der EKM (Evangelische Kirche in Mitteldeutschland) dazu.

Dateigröße: 215 kByte | letzte Änderung: 17.01.2024


Muster Protokollbuchauszug für Gemeindekirchenräte

Muster für den Auszug aus dem Protokollbuch nach der Beschlussfassung im Gemeindekirchenrat.

Dateigröße: 39 kByte | letzte Änderung: 17.01.2024


Merkblatt der DNB zur Abgabe von Gemeindebriefen

Gemeinde- und Pfarrbriefe sind nach dem Druck in unbeschädigter Form an die Deutsche Nationalbibliothek zur Archivierung zu senden. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt.

Dateigröße: 269 kByte | letzte Änderung: 17.01.2024


Wiederaufnahme-Formular

Sie wollen in die evangelische Kirche eintreten? Wir freuen uns darüber und informieren Sie gern, welche Schritte hierfür zu gehen sind: Sie sind getauft und möchten (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden. Rufen Sie das evangelische Pfarramt oder das evangelische Gemeindebüro in Ihrer Nähe an. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Homepage auf der Kirchenlandkarte. Verabreden Sie ein Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer. Das Aufnahmegespräch soll Sie informieren und beraten. Ihre Fragen zur Organisation Kirche, zur Gemeinde vor Ort oder zu Glaubensinhalten stehen im Mittelpunkt. Auch Ihre bisherigen Erfahrungen mit Kirche haben hier ihren Platz, seien es gute oder schlechte. Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus - vielleicht gleich während des Gesprächs oder im Nachhinein zuhause und geben Sie ihn im Pfarramt ab. Sie werden dann zum Gottesdienst eingeladen. Bringen Sie auch gern Ihre eigenen Vorstellungen ein, wie Sie sich den Wiedereintritt wünschen. Sie möchten Mitglied werden, sind aber noch nicht getauft. Das äußere Zeichen dafür, dass jemand zur christlichen Gemeinde gehört, ist die Taufe. Sie gehört untrennbar zu einer Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche dazu. Zunächst ist ein Gespräch anzuraten zwischen Ihnen und der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer der Kirchengemeinde, in der Sie Mitglied sein wollen. Die Kontakte finden Sie hier. In dem Gespräch überlegen Sie gemeinsam, wie der Weg zur Taufe für Sie konkret aussehen kann. Dieser Weg soll zugeschnitten sein auf die Gegebenheiten und Möglichkeiten, die Sie und die örtliche Kirchengemeinde mitbringen. Sicher wird dieser Weg einige Gespräche und Informationen zum christlichen Glauben und Leben umfassen. Eventuell können Sie gemeinsam mit anderen an einem Glaubenskurs teilnehmen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, wie Sie bereits jetzt am Leben der christlichen Gemeinde teilnehmen können. Am Ende dieses Vorbereitungsweges steht dann Ihre Taufe in einem Gottesdienst. Dabei können und sollen Sie sich aktiv einbringen. Als Mitglied der Kirche zahlen Sie - sofern Sie lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind - Kirchensteuer. Neben der Kirchensteuer bitten die Kirchengemeinden für ihre Aufgaben vor Ort von ihren Mitgliedern ein Kirchgeld. Lassen Sie sich bitte auch darüber in dem Gespräch informieren.

Dateigröße: 243 kByte | letzte Änderung: 06.02.2026


Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im KK Südharz ab 01.01.25

Der Kreiskirchenrat hat im Herbst 2025 die Möglichkeit der Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis Südharz beschlossen. Dazu finden Sie hier im Downloadbereich die "Verwaltungsanordnung für die Einzelvergütungen im nebenberuflichen Dienst in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland" sowie die Information zur "Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis Südharz ab dem 01.01.2025". Interessierte finden hier ebenfalls die Unterlagen für die Steuer. Für die Kirchengemeinden stellt dies lediglich eine Möglichkeit dar. Eine Verpflichtung gibt es dazu nicht. Wenn man sich dazu entschließt, bedeutet dies: • Es wird einmalig ein GKR-Beschluss darüber benötigt. • Die festgelegten Stundensätze sind verbindlich. • Höhere Stundensätze bedingen eine Qualifizierung. Diese muss einmalig dem Kreiskirchenamt Nordhausen nachgewiesen werden. Ralf Rüdiger, Leiter des Kreiskirchenamtes Nordhausen

Dateigröße: 227 kByte | letzte Änderung: 06.02.2026


Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Kunstgutfonds des Evangelischen Kirchenkreises Südharz

Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Kunstgutfonds des Evangelischen Kirchenkreises Südharz (ab 01.01.2026)

Dateigröße: 132 kByte | letzte Änderung: 04.02.2026


EKM Kollektenplan 2026

In dieser Beilage von EKM intern finden Sie den von der Landessynode beschlossenen Kollektenplan für das Jahr 2026 sowie kurze Texte, um den jeweiligen Zweck bekannt zu geben. Die Kreiskirchlichen Kollekten finden Sie in der gleichen Rubrik dieser Homepage.

Dateigröße: 4.267 kByte | letzte Änderung: 03.02.2026


Kreiskirchliche Kollekten 2026

Die folgenden Termine wurden den auf der Kreissynode bestimmten kreiskirchlichen Kollekten für 2026 vom Kreiskirchenrat am 26.11.2025 zugelost.

Dateigröße: 119 kByte | letzte Änderung: 03.02.2026


Pflichtkollekten Meldezettel 2026

Hier finden Sie das Formular zum Download für die monatliche Meldung der Pflichtkollekten 2026 an das Kreiskirchenamt.

Dateigröße: 234 kByte | letzte Änderung: 03.02.2026


Verwaltungsanordnung für die Einzelvergütungen im nebenberuflichen Dienst in der EKM

Der Kreiskirchenrat hat im Herbst 2025 die Möglichkeit der Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis Südharz beschlossen. Dazu finden Sie hier im Downloadbereich die "Verwaltungsanordnung für die Einzelvergütungen im nebenberuflichen Dienst in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland" sowie die Information zur "Vergütung Ehrenamtlicher im Bereich des Verkündigungsdienstes im Kirchenkreis Südharz ab dem 01.01.2025". Interessierte finden hier ebenfalls die Unterlagen für die Steuer. Für die Kirchengemeinden stellt dies lediglich eine Möglichkeit dar. Eine Verpflichtung gibt es dazu nicht. Wenn man sich dazu entschließt, bedeutet dies: • Es wird einmalig ein GKR-Beschluss darüber benötigt. • Die festgelegten Stundensätze sind verbindlich. • Höhere Stundensätze bedingen eine Qualifizierung. Diese muss einmalig dem Kreiskirchenamt Nordhausen nachgewiesen werden. Ralf Rüdiger, Leiter des Kreiskirchenamtes Nordhausen

Dateigröße: 113 kByte | letzte Änderung: 06.02.2026