Meldung

Beschlüsse aus der Aprilsitzung des Kreiskirchenrates

Donnerstag, 06. Mai 2010, 13:25 Uhr
April 2010
1. Beschlüsse

1. Der KKR hat die Abstimmung zum Votum über die Trägerschaft für das Projektvorhaben „Gesichter des Islam“ um vier Wochen vertagt, da noch weiterer Klärungsbedarf über die Ziele und Modalitäten des Projektes besteht.

2. Der KKR beschließt, die Beauftragung für die Gehörlosenarbeit, die durch Kreissynodenbeschluss an die Pfarrstelle St. Jacobi-Frauenberg gebunden ist, in der jetzigen Form weiterzuführen. Für die Beauftragung mit Studentenseelsorge soll nach Alternativen gesucht werden, da beide Beauftragungen zusammen in einem Stellenumfang von 25% dauerhaft nicht zu leisten sind. Diese Einsicht ist im Zuge der Erarbeitung einer Dienstanweisung für Pfarrer Büttner gereift.

3. Der KKR stimmt der vom Leitungskreis vorgelegten Vereinbarung über die Zuständigkeiten zwischen dem Superintendenten und seinen Stellvertretern im Kirchenkreis Südharz zu. Durch die Neuwahl des 1. stellvertretenden Superintendenten wurde ein neuer Beschluss darüber notwendig. Die neu geschlossene Vereinbarung ist in weiten Teilen allerdings mit der bisher gültigen identisch.

4. Von Finanzanträgen und für Baumaßnahmen wurde folgender Beschluss gefasst:
für das Dach der Kirche Sülzhayn ein Zuschuss aus dem BLF in Höhe von 17.000,00 € sowie die KAG.

2. Informationen

Der Superintendent informiert über den Antrag des GKR Ellrich an die Landeskirche über die Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zum Wiederaufbau der Türme der St. Johanniskirche Ellrich. Dazu hat sich ein 2. Förderverein gegründet, der diesen Wiederaufbau für die Kirchengemeinde leisten will. Der KKR muss dazu ein Votum verfassen. Dazu bedarf es noch einer Vereinbarung zwischen der Kirchengemeinde und dem 2. Förderverein, die zeitnah auf den Weg gebracht werden soll.

Das Besetzungsverfahren für die Pfarrstelle Ilfeld läuft. Von den 4 Bewerbern haben sich inzwischen 2 vorgestellt. Die Wahl ist für den 20. Mai anberaumt.

Für die zu besetzende Jugendreferentenstelle gibt es ebenfalls 4 Bewerber. Eine Bewerberin ist bereits für das Besetzungsverfahren nominiert, mit 2 Bewerbern sollen Vorgespräche geführt werden. Eine Bewerberin bringt nicht die nötigen beruflichen und kirchlichen Voraussetzungen mit. Ihre Bewerbung wurde aus diesem Grund nicht für das Besetzungsverfahren berücksichtigt.

Nordhausen, 30. April 2010

Superintendent Michael Bornschein
Vorsitzender des Kreiskirchenrates
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