Meldung

Beschlüsse aus der Februarsitzung des Kreiskirchenrates

Mittwoch, 18. April 2012, 11:43 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates

Februar 2012

1.Beschlüsse

1. Der Superintendent erarbeitet zusammen mit einigen KKR-Mitgliedern den endgültigen
Abschlussbericht über die Projektstelle Nordhausen-Ost, die dann den Synodalen auf der
Frühjahrstagung zur Kenntnis gegeben wird.

2. Von Finanzanträgen und für Baumaßnahmen wurden folgende Beschlüsse gefasst:

- Bewilligung von 33.000,00 € für Innenraumsanierung Basilika Münchenlohra, TA 1
- Bewilligung von 20.000,00 € für Fertigstellung TA 2 Fassade Kirche Leimbach
- Bewilligung von 50.000,00 € für Dach + Fassade Pfarr- u. Gemeindehaus Ilfeld
- Bewilligung von 50.000,00 € für Substanzsicherung Altendorfer Kirche Nordhausen
- Bewilligung von 30.000,00 € für Innenraumsanierung St. Blasii Kirche Nordhausen
- Bewilligung von 20.000,00 € für Fenster + Fenstergewände Kirche Herrmannsacker
- Bewilligung von 20.000,00 € für Fassadeninstandsetzung Turm Kirche Uthleben
- Bewilligung von 25.400,00 € für Wiederherstellung Winterkirche Bockelnhagen
- Bewilligung von 1.900,00 € für Toilette + Kleinkläranlage Gemeindehaus Etzelsrode
- Bewilligung von 4.500,00 € für Fußbodenerneuerung Altarraum Kirche Werna

3. Aus dem Leitungskreis wurden folgende Beschlüsse gefasst:

- Aus der Zuweisung für den Verkündigungsdienst aus Zinsen der Versorgungsumlage werden weitere 100.000,00 € der besonderen Rücklage für den Verkündigungsdienst zugeführt. (Dadurch erreicht diese Rücklage für besondere Aufgaben im VD einen Bestand von 276.085,00 € im HH-Jahr 2011).
- Im Falle der Vakanz der Pfarrstelle wird wegen erhöhtem Arbeitsumfang der Zuschuss des Kirchenkreises bei Anstellung einer Gemeindesekretärin um jeweils 1,00 € pro Gemeindeglied erhöht.
- Der KKR beschließt, die Beträge (57.000,00 € SB 19/Kirchensteuerausgleichsfonds und 85.350,00 € SB 20/Baulastfonds) - in der Summe durch Beschluss der BFA/KKR im HH-Jahr 2011 bewilligten jedoch nicht abgerufenen Mittel aus Kirchensteuermitteln bzw. Mitteln des Baulastfonds des Kirchenkreises – in die Rücklage der entsprechenden Sachbücher einzustellen. Die in die Rücklage eingestellten Beträge dürfen nach vorliegendem Mittelabruf aus der Rücklage entnommen und der jeweiligen Kirchenkasse entsprechend der Zweckbindung ausbezahlt werden.
- Zur Deckung der Sachkosten im Zusammenhang mit der Projektstelle werden 2.373,00 € aus der für diesen Zweck bestimmten Rücklage entnommen.

2. Termine

- Termin für die Frühjahrstagung der Kreissynode ist der 17. März 2012 in der Nordthüringer
Lebenshilfe gGmbH.


Nordhausen, 12. März 2012

Superintendent Michael Bornschein
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