Meldung
Beschlüsse aus der Novembersitzung des Kreiskirchenrates
Freitag, 04. Januar 2013, 10:46 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates
November 2012
1. Beschlüsse
1. Die von der Kreissynode beschlossenen kreiskirchlichen Kollekten wurden wie nachfolgend aufgeführt den von der Landessynode vorgegebenen Daten für 2013
zugeordnet:
Datum
Kollektenzweck
03.02.2013 Notfallseelsorge
07.04.2013 Kindergarten MATEMA, Tansania
02.06.2013 Familienentlastender Dienst
25.08.2013 Konfirmandentag
13.10.2013 Nothilfefonds des Kirchenkreises
08.12.2013 Diakonieverein e.V. MEDIAS, Rumänien
2. Der KKR beschließt, das Landeskirchenamt zu bitten, Frau Pfarrerin im Wartestand Sabine Wegner vom 1.12.2012 bis zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle Trebra im Umfang von 50% eines vollen Dienstes mit der Vakanzvertretung dieser Pfarrstelle - in Zusammen-arbeit mit Pfarrer Peter Kube - zu beauftragen.
Frau Wegner ist für die Kirchengemeinden Liebenrode, Obersachswerfen, Klettenberg, Branderode und Holbach zuständige und verantwortliche Ansprechpartnerin.
Pfarrer Kube wird im Rahmen seiner Wartestandsbeauftragung für die Kirchengemeinden Trebra, Mackenrode, Pützlingen, Schiedungen, Friedrichsthal und Etzelsrode als Ansprech-partner und für die pastorale Arbeit in diesen Gemeinden beauftragt.
3. Der KKR beschließt auf Wunsch und Antrag von Frau Kantorin Mirijam Leha die Arbeits-erweiterung im Rahmen der Elternzeit von derzeit 25% auf 38% mit Wirkung zum 1.12.2012.
4. Der KKR beschließt die Zusicherung gegenüber dem Bund und dem TLDA von zweck-bestimmten Zuwendungen kirchlicher Mittel für die Innenraumsanierung der Basilika Münchenlohra in Höhe von 68.150,00 €.
5. Der KKR befürwortet den Antrag des Kirchengemeindeverbandes Sieben-Kirchen-Wipperdorf für den Ausbau eines Nebengebäudes zum Gemeinderaum ein SK 21-Darlehen in Höhe von 20.000,00 € aufzunehmen. Der KKR übernimmt die Garantie bei Ausfall der Leistungs-
fähigkeit des Darlehensnehmers und stellt dafür vorsorglich 5% der Darlehenssumme in die Bürgschaftssicherungsrücklage ein. Der Beschluss zum Antrag B 2012-021, der am 19.09.2012 im KKR unter Pkt. 5.2.4. verhandelt wurde, ist damit gleichzeitig aufgehoben.
2. Informationen
1. Der Klausurkonvent des Kreiskirchenrates tagt vom 8.-9. März 2013 in Eisenach.
2. Die Frühjahrstagung der Kreissynode findet am 20. April 2013 in der Nordthüringer Lebenshilfe Nordhausen statt.
3. Der Ökumenepreis wird in diesem Jahr Frau Pfarrerin i. R. Ursel Böttcher auf dem Neujahrsempfang zuerkannt.
Nordhausen, 14. Dezember 2012
Michael Bornschein, Supterintendent
Vorsitzender des KKR
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