Meldung

Beschlüsse aus der Oktobersitzung des Kreiskirchenrates

Montag, 04. November 2013, 14:42 Uhr
1. Beschlüsse

1.1. Der KKR beschließt den Ausschreibungstext für die Ausschreibung einer neuen Superintendentin / eines neuen Superintendenten.

1.2. Um die Wahl für eine neue Superintendentin / einen neuen Superintendenten rechtzeitig vor dem Schuljahreswechsel beenden zu können, beschließt der KKR, dass die Mitglieder der jetzigen Synode die Wahl vornehmen.

1.3. Der KKR beschließt die Neuausschreibung der B-Kantorenstelle Bleicherode.

1.4. Für Baumaßnahmen an der St. Blasii-Kirche und der Altendorfer Kirche können zugesagte Mittel aus der Finanzausgleichszulage der Landeskirche 2013 nicht mehr verbraucht werden. Deshalb beschließt der KKR die Übertragung von finanziellen Zuschüsse aus den Jahren 2012 und 2013 in das Haushaltsjahr 2014.

1.5. Der KKR beschließt zur Beantragung der Kirchengemeinden auf Mittel der Städtebauförderung die geplanten Objekte und Maßnahmen in 2014 in vorliegender Prioritätenliste.

1.6. Der KKR beschließt für Anträge der Kirchengemeinden auf Mittel des Thüringer
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie die geplanten Objekte für 2014 in vorliegenden Prioritätenlisten für den Bereich Stadt und Landkreis Nordhausen sowie für den Bereich Eichsfeld.

1.7. Der KKR beschließt die Beantragung von finanziellen Mitteln aus dem Ausgleichsfonds bei der Landeskirche im Gesamtumfang von 132.000,00 € für 2014 und legt die Priorität der einzelnen Anträge wie in vorliegender Prioritätenliste fest.

1.8. Der KKR beschließt die Beantragung von finanziellen Mitteln aus dem Ausgleichsfonds – Altvermögen KPS – bei der Landeskirche im Gesamtumfang von 330.000,00 € für
2014 und legt die Priorität der einzelnen Anträge wie in vorliegender Prioritätenliste fest.

1.9. Der KKR befürwortet den Antrag der Kirchengemeinde Heringen, für die Baumaßnahme
am Pfarr- und Gemeindehaus einen Antrag auf Zuwendung i. H. v. 28.000,00 € an den
Landeskirchlichen Klimafonds zu stellen.

1.10. Der KKR befürwortet den Antrag der Kirchengemeinde St. Blasii-Altendorf, Nordhausen,
für die geplante Maßnahme an der Orgel einen Antrag auf Zuwendung i. H. v. 5.000,00 € an den Landeskirchlichen Orgelfonds zu stellen.

1.11. Der KKR gibt ein positives Votum zu der vom BFA empfohlenen Jahresrechnung 2012 und den vom BFA empfohlenen Haushaltsplan 2014 der Kreiskirchenkasse und schlägt der Synode die Beschlüsse wie in vorliegender Übersicht dargestellt vor. Der KKR trägt
die Schwerpunktsetzung der im Haushaltsplan 2014 gesetzten Aufgaben des Kirchenkreises mit.

1.12. Der KKR beschließt im Haushaltsjahr 2013 die Zuschüsse für Mitarbeiter in Gemeindebüros wie nachfolgend aufgeführt:

Bei Anteil Kirchengemeinde/Gemeindeglied mindestens 0,50 € bis 1,25 €
zahlt der Kirchenkreis einen Zuschuss von 2,00 € pro Gemeindeglied - bei Vakanz 3,00 €

Bei Anteil Kirchengemeinde/Gemeindeglied ab 1,25 €
zahlt der Kirchenkreis einen Zuschuss von 3,00 € pro Gemeindeglied - bei Vakanz 4,00 €.

1.13. Der KKR beschließt die vorliegende und mit Frau Scholl besprochene Dienstanweisung.


2. Informationen

aus dem Bau- und Finanzausschuss zu Bewilligungen:
- Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für Dach Garage Neustadt
- Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € für Erneuerung Heizkessel Neustadt

Nordhausen, 24. Oktober 2013

Superintendent Michael Bornschein
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