Meldung

Beschlüsse aus der Märzsitzung des Kreiskirchenrates

Dienstag, 22. April 2014, 10:11 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates
März 2014

1. Beschlüsse
1. Herr Winfried Berger und Frau Gerda Leidel wurden durch den KKR gemäß Synodenwahlgesetz und auf der Grundlage des Beschlusses des KKR über die Größe der künftigen Kreissynode als ordentliches Mitglied in die Kreissynode des KK Südharz berufen.

2. Der KKR hat den Beschlussantrag an die Kreissynode, die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Superintendenten bis zur Frühjahrssynode 2015 zu verlängern, beschlossen.


3. Der KKR hat die Beschlussvorlage der auf der konstituierenden Sitzung der neuen Kreissynode zu bildenden Ausschüsse beschlossen. Das sind
1. Visitationskommission
2. Superintendentenwahlausschuss
3. Bau- und Finanzausschuss
4. Stellenplanausschuss.
Die Bildung anderer Ausschüse möge nach inhaltlicher Beratung in der Kreissynode zum späteren Zeitpunkt erfolgen.

4. Folgende befristete Anstellungen für die Kirchenmusik im Kirchenkreis Südharz
wurden beschlossen:
1. Kirchenmusikerin Viola Kremzow im Rahmen der Elternzeitvertretung für Kantorin Mirijam Leha vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2016 für die Region Goldene Aue, schwerpunktmäßig im Pfarrbereich Heringen, im Umfang von 50% einer vollen Stelle.
2. Kirchenmusikerin Christine Heimrich im Rahmen der Elternzeitvertretung für Kantorin Mirijam Leha vom 1. April 2014 bis 30. April 2016 für die Pfarrbereiche Ilfeld und Neustadt im Umfang von 50% einer vollen Stelle.
3. Kirchenmusiker Christoph Zschunke für popularmusikalische Angebote im Pfarrbereich Sollstedt und die Leitung des Gospelchores KARIBU ab 1. Mai 2014 bis 30. April 2016 im Umfang von 25% einer vollen Stelle.

5. Folgende Finanzanträge wurden durch den KKR beschlossen:
1. Für aus unterschiedlichen Gründen nicht durchgeführter Baumaßnahmen wird die
Zuführung bewilligter, nicht abgerufener Finanzmittel 2013 in die Rücklage
beschlossen.
2.Die Verwendung nicht vergebener bzw. zurückerstatteter Finanzmittel 2013 des
Strukturfonds, des Baulastfonds und des Kunstgutfonds werden zur Stärkung des
HH 2014 in die Rücklagen eingestellt bzw. dem jeweiligen Fonds für das HH-Jahr
2014 zur freien Vergabe zur Verfügung gestellt.
3. Für das Projekt Weihnachtsoratorium der KG Ilfeld zur Unterstützung der
Projektkosten wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € beschlossen.

6. Folgende Bauanträge wurden durch den KKR beschlossen:
- KSP Lipperechterode für die Kirche in Kleinbodungen – 20.000,00 €
- KG Bielen, Kirche St. Martin und Johannes – 20.000,00 €
- KG Großbodungen, Kirche St. Petrus – 20.000,00 €
- KSP Großwechsungen, Kirche in Immenrode – 15.000,00 €
- KSP Großlohra-Friedrichsrode, Kirche St. Gangloff Münchenlohra – 15.000,00 €
- KG Heringen, Pfarr- und Gemeindehaus Heringen – 75.000,00 €
- KG Windehausen, Gemeinde- u. Wohnhaus – 30.000,00 €
- KG Holbach, Kirche St. Bartholomäus – 14.500,00 €
2
- KK Südharz für die Kirche St. Mariae virginis in valle (Altendorfer Kirche) die Erteilung der Kirchenaufsichtlichen Genehmigung durch das LKA zu beantragen

7. Der KKR beschließt die Verlegung des in der aktuell gültigen Dienstanweisung festgelegten Dienstsitzes von Gemeindepädagogin Martina Dirk rückwirkend zum 1.1.2014 von Nordhausen nach Bleicherode.

8. Der KKR beschließt aus der Sachkostenrücklage Projektstelle NDH-Ost für eine Personalstelle des Vereins Schrankenlos e.V. 5.000,00 € einmalig im Jahr 2014 zur Verfügung zu stellen.

9. Der KKR beschließt eine Entnahme i. H. v. 1.500,00 € aus der Rücklage Haus der Kirche für die Personalkosten des Hausmeisters und anteilige Planungskosten zur Hofneugestaltung.

10. Der KKR beschließt die Entnahme i. H. v. 3.400,00 € aus der Rücklage Rechungs-prüfung zum Ausgleich des HH-Posten Rechnungsprüfung des Kreissynodalrechnert des LKA – geprüft wurde die Kreiskirchenkasse 2011

11. Der KKR beschließt die Zuführung von 90.673,08 € in die Rücklage Personalkosten Verkündigungsdienst, die durch Mehreinnahmen (Erbbauzins und Pachten, Zinsen der Rücklage Personalkosten Verkündigungsdienst) im Haushalt des SB 21 Verkündigungs-dienst möglich wurde.


2. Informationen
1. aus dem Bau- und Finanzauschuss zu Bewilligungen:

- Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € für KG Kleinwechsungen – Anbringung einer Dachentwässerungsanlage am Kirchturm
- Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € für die KG Niedersachswerfen – Erneuerung der Dachrinnen und des Schneefangs an der Kirche St. Johannes-Paulus
- Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € für die KG Leimbach – Wiederherstellung des Eichenjochs und Erneuerung der Steuerung der Glocke II in der St. Martin Kirche
- Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für die KG Windehausen – Altarrestaurierung der St. Aegidius Kirche
- Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für die KG Hauröden – für ingenieurtechnische Untersuchungen und Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die St. Trinitatis Kirche
- Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € für die KG Stöckey – für ingenieurtechnische Untersuchungen, Vorplanungen und ein Sanierungskonzept für die Kirche
- Zuschuss in Höhe von 4.500,00 € für die KG Branderode – für restauratorische Voruntersuchungen im Innenraum und bekämpfenden Holzschutz am Kunstgut und Not-sicherungen am Altar
- Zuschuss in Höhe von 1.900,00 € für KG Obersachswerfen – zur Erneuerung der Ort-gangbretter in der Kirche St. Marien

2. aus dem Kirchenkreis Südharz:

- Ab dem 1. 5. 2014 ist Herr Ralf Rüdiger als Amtsleiter im Kreiskirchenamt Nordhausen tätig. Bis zum 30. April 2014 übernimmt Frau Nora Engel die amtierende Amtsleitung.
- Die nächste Kreiskirchenratssitzung findet am 9. April 2014 statt.


Nordhausen, 7. April 2014

Superintendent Michael Bornschein
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