Meldung

Beschlüsse aus der Oktobersitzung des Kreiskirchenrates

Dienstag, 11. November 2014, 15:49 Uhr
1. Beschlüsse

Folgende Finanz- und Bauanträge wurden durch den KKR beschlossen:

1.1. Zuschuss für die Anschaffung eines Altares für den Gemeinderaum im Pfarrhaus der KG Bleicherode i. H. v. 570,00 €,

1.2. die Beantragung des von der Landeskirche bewilligten Zuschusses vom 07.08.2014 i. H. v. 100.000,00 € auf Umwidmung für den 2. Teilbauabschnitt Fertigstellung Anbau und Sanierung Innenraum Kirchenschiff der Altendorfer Kirche mit Gesamtbaukosten i. H. v. 687 T€ im Rahmen des Kirchenkreisprojektes „Herzschlag – junge Kirche im Südharz“ auf
den 1. Teilbauabschnitt: Baufeldfreimachung, statische Sicherung Nordwand Kirchenschiff, Fundament- und Fassadensanierung TA 1 und Neubau des Erweiterungsbaues im Rohbau mit Gesamtkosten i H. v. 420 T€,

1.3. die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über Anträge für Baumaßnahmen im HH-Jahr 2015 an den Bau- und Finanzausschuss,

1.4. die Prioritätenliste zu Anträgen in 2015 auf Zuwendungen vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie,

1.5. die Schwerpunktprojekte des Kirchenkreises Südharz für die zukünftigen Demkmal-schutz-Sonderprogramme:
- St. Blasii-Kirche, Nordhausen – Innenraumsanierung
- Altendorfer Kirche, Nordhausen – Baumaßnahmen zur Jugendkirche

1.6. die Prioritätenliste zu Anträgen in 2015 auf Zuwendungen von der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa)

1.7. die Prioritätenliste zu Anträgen in 2015 auf Zuwendungen von der Stiftung Denkmalschutz (DSD)

2. Der KKR beschließt im HH-Jahr 2015 die Zuschüsse für die Mitarbeiter in den Gemeindebüros wie in nachfolgender Tabelle aufgeführt:

Anteil Kirchengemeinde/ Zuschuss KK/
Gemeindeglied Gemeindeglied

1 mindestens 0,50 € bis 1,24 € 2,00 / 3,00 € bei
Vakanz
2 ab 1,25 € 3,00 € / 4,00 € bei
Vakanz

3. Der KKR beschließt, Herrn Superintendent Schwarze die Kosten für sein Amtszimmer in seiner Wohnung i. H. v. monatlich 142,75 € zzgl. der Kostendifferenz entsprechend der Betriebskostenabrechnung ab dem 01.09.2014 zu erstatten.

4. Der KKR beschließt die Renovierungskosten der Superintendentenwohnung Herrn Schwarze am Ende seiner Dienstzeit zu erstatten. Die Kosten werden vom Kirchenkreis entsprechend bereitgestellt und geplant.

5. Die Dienstanweisung für die Kirchenmusikerin Frau Viola Kremzow wird in vorgelegter Form beschlossen. Sie ist vom 01. Mai 2014 bis auf Weiteres gültig.

6. Die Dienstanweisung und Arbeitsplatzbeschreibung für den Gemeindepädagogen Herrn Frank Tuschy wird in der vorgelegten Form beschlossen. Sie ist vom 01. September 2014 bis auf Weiteres gültig.

7. Die überarbeitete Dienstanweisung für die Gemeindepädagogin Kerstin Müller wird in der vorgelegten Form beschlossen. Sie ist vom 01. September 2014 bis auf Weiteres gültig.

2. Informationen

aus dem Bau- und Finanzausschuss zu Bewilligungen:

1. Zuschuss i.H.v. 2.000,00 € für Kirche St. Marien Bleicherode – Kirchenschiff, Emporen-
Unterzug Orgelempore, Notabstützung
2. Zuschuss i.H.v. 1.000,00 € für Kirche St. Andreas Günzerode u. nebenstehenden
Glockenstuhl – Reparaturen akuter Schäden an Dach und Dachrinne

aus dem Bau- und Finanzausschuss wegen aufgebrauchter Mittel abgelehnt:

1. Antrag auf Zuschuss für die Mehrkosten der Balkonsanierung am Pfarr- und Gemeinde-haus Bleicherode.



Nordhausen, 29. Oktober 2014

Superintendent Andreas Schwarze


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