Meldung

Beschlüsse aus der Septembersitzung des Kreiskirchenrates

Dienstag, 09. Oktober 2018, 11:51 Uhr
1. Beschlüsse

1. Der KKR beschließt das Verfahren zur Protokollierung der Sitzungen auf Grundlage der Geschäftsordnung des Kreiskirchenrates § 12.

2. Der KKR beschließt die Erprobung des Taufmailings ab 01. Januar 2019.

3. Der KKR beschließt die Lektorenvereinbarung mit Herrn Roland Lehmann ab dem 01. Oktober 2018 und bis auf weiteres.

4. Der KKR beschließt die Reihenfolge zur Anfrage für die Besetzung der Jury für den Justus-Jonas-Preis. Aus dem KKR besetzt der Amtsleiter den Platz in der Jury.

5. Der KKR beruft Herrn Tom Landsiedel in den Verwaltungsrat des Kreiskirchenamtes Nordhausen mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres.

6. Der KKR beschließt einen pauschalen Zuschuss von monatlich bis zu 100,00 € je Bundesfreiwilligendienstlers/Bundesfreiwilligendienstlerin für die Jugendkirche bis auf Widerruf.

2. Informationen

1. Der KKR stimmt dem Vorschlag zu, die Bewerbungsfrist für den Justus-Jonas-Preis in diesem Jahr um eine Woche bis zum 07. Oktober 2018 zu verlängern.

2. Zum Neujahrsempfang des Kreiskirchenrates wird in die Jugendkirche eingeladen.

Nordhausen, 02.10.2018

Andreas Schwarze
Superintendent
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