Meldung
Stimmrecht für Jugendsynodale
Freitag, 16. November 2018, 11:14 Uhr
Dies ist der Beschluss unseres Kirchenparlaments von der Herbstsynode:
Stimmrecht für minderjährigen Jugendsynodale
Einen von großer Zustimmung begleiteten Antrag brachten die beiden Vorsitzenden des Kreisjugendkonvents Arvid Büntzel und Johannes Hartke ein. Sie baten, dass der Kirchenkreis ihr Anliegen unterstützt, das Synodenwahlgesetz zu ändern. Die Jugendsynodalen haben in der Regel kein Stimmrecht bei den Tagungen des Kirchenparlaments. Bislang muss ein Synodaler das 18. Lebensjahr vollendet haben, um stimmberechtigt zu sein. In diesem Alter haben die Jugendlichen jedoch bereits in der Regel ihre Gemeinde zur Ausbildung verlassen. Da den Synodalen wichtig ist, dass die Jugendlichen gehört und verantwortlich einbezogen werden, unterstützen sie den Antrag. Superintendent Andreas Schwarze und Landessynodaler Dr. Christoph Maletz werden beauftragt das Anliegen nachdrücklich in die Landessynode (das Kirchenparlament der Evangelischen Landeskirche Mitteldeutschlands) einzubringen.
Im Anhang nun der aktuelle Beschluss der EKD.
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