Meldung

Beschlüsse aus der Novembersitzung des KKR

Donnerstag, 03. Januar 2019, 09:04 Uhr
November 2018

1. Beschlüsse

1. Folgende Prioritätenlisten zu Anträgen von finanziellen Mitteln für das Jahr 2019 wurden beschlossen:
- an den Ausgleichsfonds gem. § 22 FG bei der Landeskirche
- an den Ausgleichsfonds gem. § 22a FG bei der Landeskirche
- an den Orgelfonds der Landeskirche sowie
die Prioritäten zu Anträgen
- an die Städtebauförderung Thüringen „Förderinitiative Kirchen“
- an das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
- an die Vereinigte Kirchen- und Klosterkammer Erfurt
- an die Stiftung KiBa und
- an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz

2. Der KKR bestätigt den Vorabbeschluss des Superintendenten und des Präses über die Erstellung des Justus-Jonas-Preises.

3. Der KKR beschließt die Änderung zum Gesellschaftervertrag der Nordthüringer Lebenshilfe gGmbH vom 20.05.2016 zu § 2 Nr. 1 Gegenstand der Gesellschaft.

4. Der KKR beschließt die Besetzung der Projektpfarrstelle im Kirchenkreis Südharz mit Pfarrer Hans-Georg Nitz ab 01.01.2019 für die Dauer von drei Jahren

5. Der KKR stimmt der Bitte der Gemeindekirchenräte der Pfarrbereiche Großwechsungen und Niedergebra zu und beschließt die Freigabe der Pfarrstellen zum 01.02.2019. Der KKR beschließt darüber hinaus den vorliegenden Ausschreibungstext zur Wiederbesetzung für die Pfarrstelle Niedergebra.

6. Der KKR beschließt, mit Frau Kerstin Müller einen Aufhebungsvertrag zum 28.02.2019 abzuschließen und die GP-Stelle mit 50 % (optional erweiterbar durch RU) zum 01.03.2019 auszuschreiben.

7. Der KKR beschließt die Lektorenvereinbarung mit Frau Antje Müller ab dem 1. Dezember 2018 und bis auf weiteres.

8. Der KKR beschließt die Erarbeitung einer Konzeption für das Kreiskirchenarchiv und setzt dazu eine Arbeitsgruppe ein.

9. Der KKR bestätigt den Beschluss der Kirchengemeinde Liebenrode zur Umbenennung in „Evangelische Kirchengemeinde St. Petri Liebenrode“ und den Beschluss der Kirchengemeinde Obersachswerfen zur Umbenennung in „Evangelische Kirchengemeinde St. Marien Obersachswerfen“.

10. Der KKR beschließt die Beantragung der 1. Übertragung von Zuweisungen der Landeskirche aus der Finanzausgleichszulage gem. § 22 FG und § 22a für das Jahr 2018 nach 2019.

11. Der KKR beschließt einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € aus dem SF 2019 für die geplante Aufführung des Weihnachtsoratoriums in der Kirche Niedergebra im Rahmen des Ehrenamtlichentreffens zum 06.01.2019.

12. Der KKR beschließt die Anschaffung eines Dienstlaptops für gemeindepädagogische Arbeit.

13. Der KKR beschließt die vorliegende Nutzungsvereinbarung, Nutzungsgebühren und Hausordnung für die Herzschlag Jugendkirche Altendorfer Kirchgasse 1, Nordhausen. Sie gilt bis auf weiteres.

2. Informationen

1. Der KKR ordnet per Losentscheid die beschlossenen kreiskirchlichen Kollekten den von der Landeskirche vorgegebenen Daten wie folgt zu:

Datum Kollektenzweck
13.01.2019 Ausländerseelsorge
24.03.2019 Konfirmandentag
30.05.2019 Begegnungscafé der Diakonie
28.07.2019 Diakonieverein Mediasch
22.09.2019 Hospizverein Nordhausen
17.11.2019 Notfallseelsorge

2. Der Superintendent informiert über die Wahl von Pfarrer Lenz zum Pfarrer für den PB Ellrich und den Termin für den Einführungsgottesdienst am 03. Februar 2019 um 14.00 Uhr in Sülzhayn.

Nordhausen, 10.12.2018

Andreas Schwarze, Superintendent
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