Meldung
Neues zu Corona
Donnerstag, 05. März 2020, 18:40 Uhr
Und nicht vergessen - Regel 1: Ruhe bewahren!
Handlungsempfehlungen zum betrieblichen Umgang mit einer möglichen Gefährdungslage durch eine Coronavirus-Infektion in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
A: Persönliche Vorkehrungen
Jedem Mitarbeitenden wird empfohlen, für die eigene Person angemessene, individuelle Schutzmaßnahmen zu prüfen. Insbesondere Mitarbeitende mit Vorerkrankungen und besonderen Risiken sollten diese mit ihrem Arzt besprechen.
In begründeten Einzelfällen können individuelle Absprachen über besondere Schutzmaßnahmen mit der Dienststellenleitung getroffen werden, z. B. Befreiung von Dienstreisen und individuelle Homeoffice-Lösungen.
Beim Auftreten von Symptomen wie Husten, Atemproblemen, Halsschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und einem begründeten Verdacht, dass Sie sich mit dem Corona-Virus infiziert haben könnten, sollten Sie frühzeitig eine Arztpraxis oder das Gesundheitsamt telefonisch kontaktieren.
Um weitere Infektionen zu vermeiden, suchen Sie bitte nicht ohne vorherige telefonische Absprache einen Arzt auf.
Umsetzung: individuell
B. Betriebliche Vorkehrungen
1. Hygienische Vorkehrungen
• Hinweise zum richtigen Händewaschen beachten
• Bereitstellung von Händedesinfektionsmitteln in den Toilettenräumen und/oder Eingangsbereichen (Bitte verwenden Sie ausschließlich Produkte mit dem Wirkungsspektrum viruzid, begrenzt viruzid oder begrenzt viruzid PLUS.
Diese Produkte erhalten Sie in Apotheken, nicht in Drogerie- oder Supermärkten.)
• Erhöhte Desinfektionsmaßnahmen im Küchenbereich
Umsetzung: ab sofort
2. Vorkehrungen im sozialen Verhalten
• Reduzierung körperlicher Kontakte und körperlicher Nähe durch Abstandhalten
• Verzicht auf Händeschütteln wird empfohlen
Umsetzung: eigenverantwortlich
3. Organisatorische Vorkehrungen unter Beachtung offizieller Hinweise der
Gesundheitsbehörden
• Einschränkungen von Dienstreisen
• Einschränkung von Publikumsverkehr in der Dienststelle
• Einschränkung von Dienstbesprechungen, Sitzungen
• Verzicht auf Andachts- und Frühstücksrunden
• Schließung der Dienststelle
Umsetzung: nur bei entsprechender Gefährdungslage durch ausdrückliche Anordnung der Dienststellenleitung
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