Meldung

Neue Corona-Verfügung für den Landkreis Nordhausen

Freitag, 20. März 2020, 06:28 Uhr
Gemäß dieser Verfügung sind Gottesdienste, bzw. Versammlungen in Kirchen, bis zum 19. April verboten, ebenso die Nutzung von Trauerhallen.

Siehe Punkt 5 & 10

Demnach sind „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Trauerhallen" verboten. Das schließt alle Osterfeierlichkeiten und den Sonntag Quasimodogeniti mit ein.

Beerdigungen sind möglich unter freiem Himmel und in Anwesenheit der Angehörigen 1. und 2. Grades.

Eheschließungen werden mit Blick auf die Standesämter benannt. Alle Gottesdienste in diesem Zusammenhang fallen unter das Versammlungsverbot, da sie öffentlich sind. Es ist den Brautpaaren zu empfehlen, die Hochzeit zu verschieben.

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