Freitag, 17. April 2020, 17:16 Uhr
Landesbischof Friedrich Kramer (Foto: privat)
Regeln finden, die Gottesdienste möglich machen
Landesbischof Friedrich Kramer begrüßt die Ergebnisse der am heutigen Freitag (17. April) in Berlin geführten Gespräche zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Bundesinnenministerium. Danach sollen bald nach dem 30. April die Regeln für Gottesdienste gelockert werden.
Die Politik hat die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise befristet. Das ist gut und richtig so. Die Festlegungen dürfen aber nicht einfach so verlängert, sondern müssen überprüft werden, so Kramer. Das gelte besonders, wenn Grundrechte, wie das Recht auf freie Ausübung der Religion, aber auch das Demonstrations- und Versammlungsrecht eingeschränkt werden. Hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Wir sind als Kirche mit einer Untersagung von Gottesdiensten vorangegangen. Der Schutz des Lebens steht für uns ganz oben an. Nun ist es aber an der Zeit, Regeln zu finden, die dem Infektionsschutz genügen und endlich wieder Gottesdienste möglich machen.
Anlässlich des heutigen Gesprächs zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Länder und Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Bundesministerium des Innern zum künftigen Umgang mit religiösen Zusammenkünften in Zeiten von Corona, erklärt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm:
Der Schutz des Lebens steht für die Kirchen auch in der Corona-Krise an erster Stelle. Deshalb hatten die Kirchen schon frühzeitig Gottesdienste abgesagt und in das zeitlich beschränkte Verbot von Versammlungen religiöser Gruppen in Gotteshäusern eingewilligt. Gerade in der Kar- und Osterzeit haben viele Gläubige diese notwendige Maßnahme als sehr schmerzlich empfunden, auch wenn die Gemeinden mit großer Kreativität und Engagement andere Wege gefunden haben, die Osterbotschaft zu verbreiten, so der Ratsvorsitzende.
Umso mehr begrüße ich, dass nunmehr einmütig verantwortbare Wege vereinbart wurden, das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen. Der gefundene Konsens, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände, zu denen die EKD bereits konkrete Vorschläge gemacht hat, möglichst bald nach dem 30. April erlaubt sein sollen, ist Ausdruck eines allenthalben besonnenen Umgangs mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung. Regional abgestimmte Schutzkonzepte und Regelungen werden von den Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu den neuerlichen Beratungen der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten am 30. April weiterentwickelt und finden bei der stufenweisen Wiederaufnahme von Gottesdiensten entsprechend Anwendung. Auch bei der Wiederaufnahme der Gottesdienste steht für die evangelische Kirche der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken und der Schutz von Gesundheit und Leben im Vordergrund, so Bedford-Strohm.