Donnerstag, 23. April 2020, 16:40 Uhr
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22.04.2020 EKM
Gottesdienste in Thüringen ab 26. April mit strikten Einschränkungen wieder möglich | Einzelne Fragen noch in der Klärung | Sachsen: 15 Teilnehmende erlaubt
Im Freistaat sind Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte ab dem 26. April unter bestimmten Bedingungen wieder möglich.
Die Regeln zum Infektionsschutz müssen eingehalten werden. Zudem dürfen in geschlossenen Räumen maximal 30 Menschen zusammenkommen, unter freiem Himmel höchstens 50. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Bestimmung gilt für Kirchengebäude, Moscheen und Synagogen sowie in Kulträumen anderer Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.
Die aktuelle Verordnung des Freistaats Thüringen im Wortlaut gibt es hier:
https://corona.thueringen.de
In Sachsen dürfen sich Religionsgemeinschaften seit Montag (20. April) wieder mit bis zu 15 Teilnehmenden versammeln. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 3. Mai.
In Brandenburg sind Gottesdienste ab Anfang Mai mit bis zu 20 Teilnehmenden erlaubt.
In Sachsen-Anhalt sind Zusammenkünfte und Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Versammlungen anderer Glaubensgemeinschaften voraussichtlich ab dem 10. Mai wieder gestattet.
Die Abstimmungen der Landeskirche mit den Ministerien zum Infektionsschutz bei Gottesdiensten werden fortgesetzt. Weitere Einzelheiten werden voraussichtlich am 27. April 2020 durch die Landeskirche bekannt gegeben.
Die Pfarrämter sind informiert und warten weitere Informationen der Landeskirche ab.