Meldung
ENTFÄLLT Anzeigepflicht in Thüringen für Gottesdienste über 10 Personen
Dienstag, 02. Februar 2021, 13:35 Uhr
Am 29. Januar 2021 hat das Landesverwaltungsamt Weimar die generelle Erlaubnis für die Feier von Gottesdiensten entsprechend § 6 c der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO erteilt. Damit entfällt für die Kirchengemeinden im Freistaat Thüringen die Pflicht, Gottesdienste mit einer Teilnehmerzahl von über 10 Personen bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen.
Frau Präsidentin Andrae ist gegenüber dem Landesverwaltungsamt als die nach § 5 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-GrundVO für das landeskirchliche Schutzkonzept verantwortliche Person benannt worden. Falls die örtliche Gesundheitsbehörde nachfragt, teilen Sie dies bitte mit. Das Landesverwaltungsamt hat angekündigt, dass es die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte über die Erlaubnis informieren wird.
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