Freitag, 26. November 2021, 07:30 Uhr
Aushang (Foto: R. Englert)
In Kurzform können wir sagen:
Gottesdienste:
- Anwendung der 3G-Regelung – und Überprüfung am Eingang!
- Maske tragen und Abstand einhalten
- Es gibt seitens der Verordnung keine Einschränkungen zum Singen im Gottesdienst, aber es sind die Rundverfügung und die Vorgaben der VBG zu beachten.
Trauerfeiern:
- Es gibt keine gesonderten Regelungen für Trauerfeiern – der Krisenstab weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beschränkung auf 35 Personen in dem Fall nicht gelten
Kirchenmusik (zusammengestellt durch unsere Kreiskantorin Frau Heimrich):
Für Chorproben und Chorauftritte (Gesang und Bläserchöre) gilt bis auf Weiteres im Land Thüringen 2G+.
Das bedeutet, teilnehmen kann nur, wer geimpft/ genesen ist und einen tagesaktuellen Test vorlegen kann:
- Selbsttest vor Ort und unter Aufsicht
- Testnachweis eines Testzentrums (gilt 24 h) oder PCR Testnachweis (gilt 48 h)
- Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen darüber einen Nachweis mitbringen
- Eine Liste über die Teilnehmenden und den Test- bzw Impfstatus muss für jede Probe bzw. jeden Auftritt geführt werden.
- Der Mindestabstand (1,50m) ist bei Proben und Auftritten einzuhalten.
(Nachzulesen ist dies in der aktuellen Rundverfügung der Landeskirche und auf der Internetseite des Chorverbandes https://chorverband-thueringen.de/599-chorona-aktuell)
Mit Blick auf Weihnachten:
- Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 21.12.2021 – was Weihnachten gelten wird und was nicht, wissen wir derzeit nicht
- Für Krippenspiele haben unsere Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen alle notwendigen Informationen
Wir wünschen Ihnen einen gesegneten 1. Advent und einen fröhlichen Start ins neue Kirchenjahr. Bleiben Sie gesund und behütet.
Mit segensreichen Grüßen,
Ihr Team aus der Superintendentur
Andreas Schwarze
Superintendent
Hier die offiziellen Dokumente im Anhang.