Meldung
BESCHLÜSSE AUS DER JUNISITZUNG DES KREISKIRCHENRATES
Mittwoch, 06. Juli 2022, 09:10 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates
Juni 2022
1. Beschlüsse
1. Der Kreiskirchenrat ermittelt nach dem Zufallsprinzip folgende fünf Kirchengemeinden für die Erhebung im Rahmen des Pauschalvertrages zwischen der EKD und der GEMA:
1. KG Petersdorf
2. KG Rothesütte
3. KG Epschenrode
4. KG Nohra
5. KG Nordhausen, St. Blasii
2. Der KKR schlägt Personen zur Ehrung im Rahmen der zweiten Nordthüringer Ehrenamts-veranstaltung vor.
3. Der KKR nimmt das Ergebnis der Bewerbungskommission zur Kenntnis und erklärt das Bewerbungsverfahren für gescheitert. Nach eingehender Prüfung wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf die erneute Ausschreibung der Referentenstelle für die Arbeit mit Kindern und Familien verzichtet. Der KKR beauftragt Herrn Marcus Bornschein ab 01.08.2022 für die Dauer von zwei Jahren mit der Referententätigkeit im Fachbereich Kinder und Familien.
4. Der KKR beschließt die Verlängerung des Anstellungsverhältnises mit Joshua Pettay bis zum 30.09.2022. Der Umfang wird ab 01.08.2022 auf 50% reduziert.
5. Der KKR beschließt den Einsatz der Mitarbeitenden im Ev. Religionsunterricht im Schuljahr 2022/2023.
6. Der KKR beschließt den Gebührensatz für den Orgelunterricht i. H. v. 30,00 € pro Unterrichtsstunde. Von den Schüler*innen sind für die entstehenden Kosten 10,00 € pro Unterrichtsstunde zu entrichten. Die Kirchengemeinde und der Kirchenkreis unterstützen jeweils mit weiteren 10,00 €. Der Gesamtbetrag von 30,00 € wird komplett als Pauschalbetrag an die Honorar-Lehrer*innen weitergereicht.
7. Der KKR bestätigt die Berufung von Herrn Volker Bruhne in den Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Wolkramshausen-Wernrode.
8. Der KKR beschließt die Entsendung von Ehepaar Leidel zur Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen im Rahmen des Besuchsprogramms der EKM.
9. Der KKR beschließt die Aufstockung von Pfarrerin Sabine Meinhold zur Wahrnehmung der geregelten Vakanz im Pfarrbereich Großwechsungen zum 01.08.2022 und längstens bis zur Wiederbesetzung der Pfarrstelle.
10. Der KKR beruft eine Auswahlkommission für die Besetzung der gemeindepädagogischen Stellen in der Jugendkirche.
11. Der KKR beschließt die Unterstützung der Austellung 500 Jahre Septembertestament in Nordhausen mit bis zu 400,00 € aus dem Jahresübertrag 2021.
12. Der KKR wurde durch Verfügung des Landeskirchenamtes Nr. 11/2021 davon in Kenntnis gesetzt, dass ab 1.1.2023 die Änderung der Umsatzbesteuerung der kirchlichen Körperschaften in Kraft tritt.
Eine Analyse der Kreiskirchenkasse gemäß Umsatzsteuergesetz liegt für das Haushaltsjahr 2020 vor. Die Analyse erfolgte durch das zuständige Kreiskirchenamt. Die Analyse ergab steuerpflichtige Umsätze in Höhe von 4.566,21 € und ergab somit, dass der Kirchenkreis Kleinunternehmer ist (steuerpflichtige Einnahmen liegen unter 22.000,00 €).
Die Mitglieder des KKR werden dafür Sorge tragen, der kassenführenden Stelle alle Informationen über erzielte Einnahmen zur Verfügung zu stellen, damit eine Zuordnung zu
- nicht steuerbaren
- steuerfreien oder
- steuerpflichtigen Umsätzen
erfolgen kann.
2. Informationen:
- Keine -
Nordhausen, 04.07.2022
Andreas Schwarze
Superintendent
zum Überblick