Meldung

Stellenangebot: Ortskraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)

Mittwoch, 22. Mai 2024, 19:00 Uhr
Das Kreiskirchenamt Nordhausen besetzt zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer Ortskraft für Arbeitssicherheit (m/w/d).
Ausbildungsvoraussetzungen:

  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Ortskraft für Arbeitssicherheit (Teilnamebestätigung der Berufsgenossenschaft und Bestätigung der Landeskirche)
  • Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister)

Arbeitsaufgaben - Betreuung kirchlicher Einrichtungen von Kirchenkreisen hinsichtlich:

  • Ortsbegehungen kirchlicher Einrichtungen, auch gemeinsam mit Betriebsärzten
  • Mithilfe bei Mängelbeseitigung durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
  • Unterstützung von Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für kirchliche Einrichtungen und ehrenamtliche Mitarbeiter hinsichtlich der Umsetzung arbeitstechnischer und arbeitsmedizinischer Vorgaben
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Notfallorganisation (Brandschutz und Erste Hilfe)
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen und landeskirchlichen Treffen
  • Mitarbeit an gesamtkirchlichen Projekten der EFAS zum Arbeitsschutz

Wir erwarten:

  • selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • Kenntnisse kirchlicher Strukturen
  • Bereitschaft zu fachlicher Fort- und Weiterbildung
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
  • sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen
  • Führerschein und eigener PKW
  • Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft das christliche Profil der Einrichtung mitzutragen

Wir bieten:

  • abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten (zur Ortskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit)
  • Gleitzeitmodell
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Jahressonderzuwendung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Urlaub über den gesetzlichen Rahmen hinaus


Die unbefristete Stelle hat derzeit einen Umfang von 50 Prozent (19,5 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs einer vergleichbaren Vollbeschäftigung. Bei internem Bedarf, kann sich der Stellenanteil zukünftig erhöhen.
Die Vergütung erfolgt nach der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in EG 9a.
Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter kirchenrecht-ekm.de
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen wird bis zum 31.07.2024 (Datum des Poststempels) erbeten, an:
Kreiskirchenamt

Spiegelstr. 12, 99734 Nordhausen


Rückfragen richten Sie bitte an:
Amtsleiter

Ralf Rüdiger

03631-609914

Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden nicht übernommen.
Die Bewerbungsunterlagen und –daten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die nicht berücksichtigten Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Bewerberverfahrens datenschutzgerecht vernichtet. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur als Duplikat ein.
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