Meldung
BESCHLÜSSE AUS DER APRILSITZUNG DES KREISKIRCHENRATES
Donnerstag, 30. April 2026, 11:06 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates
April 2026
Beschlüsse
1. Der Kreiskirchenrat beschließt in die Geschäftsordnung des Regionalrates der Hainleite-Region vom 24.06.2025 Paragraph 3, Absatz 1, b) und Paragraph 3, Absatz 1, c) zu ergänzen: Für diese ist eine Stellvertretung zu benennen.
2. Der Kreiskirchenrat beschließt die Beauftragung von Pfrn. Jutta Sander mit pfarramtlichen Aufgaben im Pfarrbereich Heringen im Umfang von 50% vom 01.03. bis 30.04.2026 und die Übernahme der Vakanz im Pfarrbereich Heringen im Umfang von 75% vom 01.05. bis 30.11.2026.
3. Der Kreiskirchenrat beauftragt Herrn Pfarrer Michael Blaszcyk ab 01.05.2026 zunächst für die Dauer von drei Jahren mit der Übernahme von Aufgaben für die diakonischen Einrichtungen im Kirchenkreis Südharz. Die konkreten Aufgaben im Rahmen dieser Beauftragung werden in einer Dienstbeschreibung festgelegt.
4. Der Kreiskirchenrat beschließt die Anstellung von Frau Diana Blaszcyk-Wand ab 01.05.2026 als Gemeindereferentin im Pfarrbereich Großbodungen.
5. Der Kreiskirchenrat beschließt die Beauftragung von Pfrn. Petra Lehner ab 01.05.2026 bis 31.07.2026 zur Vakanzunterstützung im Pfarrbereich Silkerode und ab 01.08.2026 bis auf Weiteres mit der Vakanzvertretung im Pfarrbereich Sollstedt.
6. Der Kreiskirchenrat beschließt die Beauftragung von Pfr. Dirk Lehner ab 01.08.2026 bis auf Weiteres mit der Vakanzvertretung im Pfarrbereich Sollstedt.
7. Der Kreiskirchenrat beschließt die Beauftragung von Pfr. Hauke Meinhold ab 01.06.2026 bis 31.07.2026 für die Gebäudekonzeption im KK Südharz und ab 01.08.2026 bis auf Weiteres mit der Vakanzvertretung im Pfarrbereich Silkerode.
8. Der Kreiskirchenrat beschließt die Verlängerung der Beauftragung von Pfrn. i. EA Brigitte Wolff mit der ehrenamtlichen Wahrnehmung pfarramtlicher Aufgaben im KSP Auleben-Hamma bis 30.11.2026.
9. Der Kreiskirchenrat beschließt die Ausschreibung der B-Kantorenstelle Bleicherode und Region Hainleite.
10. Der Kreiskirchenrat bestätigt die Nachberufungen von Diana Körn und Denis Peter als stimmberechtigte Mitglieder in den Gemeindekirchenrat des KGV Etzelsrode.
11. Der Kreiskirchenrat beschließt folgende Bauanträge:
- KG Heringen, Kirche - Mauerwerks- u. Fassadeninstandsetzung 4. BA – Ostfassade und Giebel, Zuschuss: 46.000,00 €
- KSP Hainrode-Berndten – Kirche Kleinberndten, Mauerwerksinstandsetzung, 1. BA Süd- u. Westseite, Zuschuss: 36.000,00 €
12. Der Kreiskirchenrat beschließt folgende Finanzanträge:
- KGV Niedersachswerfen – Anschaffung einer Beschallungsanlage, Zuschuss abgelehnt
- KG St. Blasii-AD – Handwerkercamp, Zuschuss: 3.000,00 €
- KG Herrmannsacker – Architektenhonorar zur Erstellung einer Konzeptmappe für weitere Baumaßnahmen, Zuschuss: 2.000,00 €
- KG Großbodungen - Personalkosten M. Martens Leitung des Posaunenchores, Zuschuss:2.472,00 €
13. Der Kreiskirchenrat benennt folgende Kandidaten (ehrenamtlich) für die Wahl in die Landessynode: Andreas Weigel, Rüdiger Neitzke, Alexander Schönlein
14. Der Kreiskirchenrat beschließt folgende Festlegung für die Wahl der Ehrenamtlichen in die Kreissynode des künftigen Kirchenkreises Nordthüringen:
Für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder entsendet jeder Gemeindekirchenrat zwei Wahlfrauen bzw. Wahlmänner in die Wahlversammlung des jeweiligen Wahlbezirkes.
Auf jeden Wahlbezirk entfallen zwei Sitze in der künftigen Kreissynode. Für jeden Sitz sind zusätzlich zwei Stellvertreter zu wählen.
Ein weiterer Sitz wird für die Jugendvertretung in der Kreissynode festgelegt. Zusätzlich sind zwei Stellvertreter zu wählen. Die Wahl erfolgt über den Kreisjugendkonvent.
15. Der Kreiskirchenrat beschließt die Festlegung der Wahlbezirke für die Wahl der ehrenamtlichen Mitglieder in die Kreissynode des Kirchenkreises Nordthüringen. Es werden folgende vier Wahlbezirke gebildet:
Region Harzblick
Region Gold
Region Hainleite
Region Nord-West.
16. Der Kreiskirchenrat empfiehlt der Kreissynode die Annahme der vorliegenden Vereinbarung anlässlich der Vereinigung zum Evangelischen Kirchenkreis Nordthüringen vom 09. Mai 2026 (Fusionsvertrag).
17. Der Kreiskirchenrat empfiehlt der Kreissynode, der Empfehlung des Vors. des BFA zur Verabschiedung der Jahresrechnung 2025 für die Kreiskirchenkasse in der vorgelegten Form zu folgen und dem Kreiskirchenamt Nordhausen als kassenführende Stelle, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der EKM, Entlastung zu erteilen.
Informationen
- Bauantrag der KG Werningerode, B26-041-6261.1 vom 30.01.2026, Zuschuss: 500,00 € BLF
- Bauantrag des KSP Sollstedt, B26-045-6250.7 vom 24.02.2026, Zuschuss: 500,00 € BLF
- Bauantrag der KG Bielen, B26-047-6204.3 vom 18.02.2026, Zuschuss: 5.000,00 € BLF
- Bauantrag des KSP Sollstedt, B26-027-6250.3 vom 19.11.2025, Zuschuss: 2.500,00 € BLF
- Bauantrag des KSP Sollstedt, B26-028.6250.4 vom 19.11.2025, Zuschuss: 4.500,00 € BLF
- Bauantrag des KSP Sollstedt, B26-029.6250.4 vom 19.11.2025, Zuschuss: 2.000,00 € BLF
Nordhausen, 27.04.2026
gez. Andreas Schwarze
Superintendent
zum Überblick