Meldung

Sondersynode

Montag, 20. Januar 2014, 08:21 Uhr
Zu einer Sonder-Synode trafen sich am Donnerstag im Marienhospital in Bleicherode die Delegierten aus dem Evangelischen Kirchenkreises Südharz. Die Einberufung des Kirchenkreisparlamentes wurde nötig, weil Entscheidungen getroffen werden mussten, die keinen weiteren Aufschub duldeten.
Das betraf unter anderem die zukünftige Entwicklung des Kreiskirchenamtes. Beschlossen wurde, dass die Kirchenkreise Bad Frankenhausen-Sondershausen und Südharz ab 2016 einen Zweckverband als Träger eines gemeinsamen Kreiskirchenamtes mit zwei Standorten bilden. Nötig wurde diese Entscheidung durch den zwar langsamen, aber leider stetigen Rückgang der evangelischen Christen in der Region um jährlich etwa 2%.

Als zweites stand auf der Tagesordnung die Festlegung der kreiskirchlichen Kollektenzwecke für das Jahr 2014.
Für folgende Einrichtungen/Projekte wird in diesem Jahr gesammelt: Hospitzverein Nordhausen e.V., Krankenhaus in Matema (Tansania), Kreis-Konfirmandentag, Diakonieverein Rumänien und für den Nothilfefonds des Kirchenkreises Südharz.

Einige Diskussionen gab es bei dem Antrag, der Kirchenkreis möge sich als Bürge für einen Kredit der Diakonie Nordhausen in Höhe von 250 000 € zur Verfügung stellen. Gebraucht werde dieses Geld für die komplette Neuanschaffung einer EDV–Anlage. Seit dem 1.1.2014 existiert die Diakonie wieder losgelöst vom Jugendsozialwerk und damit ergibt sich die Notwendigkeit, eine eigene Verwaltung aufzubauen. Es gelang den Befürwortern, die Mehrheit der Delegierten zu überzeugen und so wurde der Antrag angenommen.

Superintendent Bornschein konnte verkünden, dass es derzeit für alle offenen Stellen im Kirchenkreis eine begründete Hoffnung auf geeignete Bewerber gibt.
Erläutert wurde weiterhin das neue Verfahren des automatischen Kirchensteuerabzugs von Zinserträgen, welches derzeit zu größeren Missverständnissen führt. Abgezogen wird die Kirchensteuer nur von Mitgliedern der Kirche und auch nur dann, wenn deren Zinserträge die Höhe von 801 € pro Person überschreiten. Bisher mussten diese Erträge bei der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden. Es wird also nicht mehr Kirchsteuer als bisher erhoben. Die Änderung des Verfahrens geht nicht auf das Betreiben der Kirchen zurück, sondern ist von staatlicher Seite veranlasst.

Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit des Evangelischen Kirchenkreises Südharz

Gemeindepädagoge
Frank Tuschy
Barfüßerstraße 2
Nordhausen - 99734
Tel.: 03631/988340
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