Meldung

Beschlüsse aus der Oktobersitzung des Kreiskirchenrates

Freitag, 13. November 2009, 12:44 Uhr
Kirchenkreis Südharz
Informationen und Beschlüsse des Kreiskirchenrates
Oktober 2009

Beschlüsse

1.Für Baumaßnahmen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- KAG (kirchenaufsichtliche Genehmigung) für die Innenraumsanierung der Kirche St. Gertrud, Gerterode,
- KAG für Fenstereinbau in Turm, Kirche St. Viti, Hesserode,
- Befürwortung des Antrages an den Orgelfond der Landeskirche für 2010 für die Orgel in Wülfingerode
- Befürwortung des Antrages an den Orgelfond der Landeskirche für 2010 und
Befürwortung der Erteilung der KAG durch das Landeskirchenamt für die Orgel Kehmstedt,
- Befürwortung des Antrages an den Orgelfond der Landeskirche für 2010 und
Befürwortung der Erteilung der KAG durch das Landeskirchenamt für die Orgel Niedersachswerfen,
- Beschluss der Prioritätenliste für die Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung 2010

2. Der KKR beschließt nach den guten Erfahrungen der vergangenen Jahre erneut die Übertragung nachfolgender Befugnisse zu Anträgen der Kirchengemeinden auf Finanzmittel an den BFA:
1. Entscheidung über Anträge für Baumaßnahmen bis zu 5.000,00 € Zuschuss in einem Jahresvolumen bis 85.000,00 €,
2. Erteilung der KAG für Baumaßnahmen aus obigen Anträgen, ausgeschlossen sind diejenigen Baumaßnahmen, für die eine KAG durch das Kirchenamt zwingend vorgeschrieben ist (Kunstgut, Glocken, Orgeln und Aufnahme von Darlehen etc.),
dabei gelten folgende Grundsätze:
- jedes Vorhaben darf nur einmal bezuschusst werden,
- die Beschlüsse des Bau-und Finanzausschusses sind dem Kreiskirchenrat zur Information vorzulegen,
- für Anträge ist eine Mindestantragshöhe von 250,00 € für die Bearbeitung von Anträgen auf Kirchenkreismittel erforderlich.

3. Aus dem Grunde, dass
a) keine Gelder für Bauvorhaben für 2009 mehr vorhanden sind,
b) Anträge unvollständig waren und / oder
c) durch Ausfall von Drittmitteln keine gesicherte Finanzierung zustande kam, lehnt der Kreiskirchenrat
nachfolgende Bauanträge einzeln ab:
- Kirche St. Petrus, Uthleben
- Kirche St. Nicolai, Bösenrode
- Kirche St. Stephanus, Großwenden
- Kirche St. Elisabeth, Wülfingerode
- Kirche St. Aegidius, Windehausen
- Kirche St. Jacobi-Frauenberg, Nordhausen
- Pfarr- und Gemeindehaus Ilfeld
- Pfarr- und Gemeindehaus Großwechsungen
- Kirche Hörningen
- Pfarr- und Gemeindehaus Altendorf, Nordhausen
Aus den gleichen Gründen hat der Bau- und Finanzauschuss im Rahmen seiner Befugnisse folgende Anträge abgelehnt
- Basilika Münchenlohra
- Kreuzkirche Bernterode
- Kirche Immenrode
- Kirche Gudersleben
- Gemeinde- und Wohnhaus Herrmannsacker
- Kirche St. Blasii, Nordhausen
- Kirche St. Petrus, Uthleben,
- Kirche Zum heiligen Geist, Schiedungen
- Kirche Johannes-Paulus, Niedersachswerfen

4. Auf der Ebene der Pfarrbereiche können in Gemeindebüros Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für Verwaltungsarbeiten angestellt werden. Die entstehenden Personalkosten werden durch zweckbestimmte Zuweisungen aus der Ausgleichszulage in Höhe von 2,00 € pro Gemeindeglied bezuschusst. Voraussetzung für die Zuweisung ist, dass der Eigenanteil der Kirchengemeinden mindestens 0,50 € pro Gemeindeglied beträgt. Die bisher bestehende Regelung wird also auch 2010 fortgeführt!

5. Der KKR beschließt, im HH-Jahr 2010, die Suchthilfeeinrichtungen der Diakonie in Nordhausen/Stiftung „Maria im Elende“ mit einer Zuweisung in Höhe von insgesamt 20.000,00 € aus dem Diakonischen Fonds des Kirchenkreises (SB 24) zu unterstützen.

6. Weil Kirchengemeinden nur bedingt Einfluss auf ihre personelle Ausstattung im Verkündigungsdienst haben, werden strukturbedingte Zuweisungen auf Antrag hin aus der Ausgleichszulage für die Kirchengemeinden gewährt, die im Vergleich zum Kirchenkreisdurchschnitt höhere Besoldungs- und Vergütungsbeiträge zu leisten haben und deren Zuweisungen aus Kirchensteuern nicht zu Deckung der BVA ausreichen. Haushaltsdefizite werden darüber hinaus nicht ausgeglichen.

7. Mit Wirkung vom 01.11.09 wird Frau Beate Siegl als Gemeindepädagogin mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % eingestellt. Die Anstellung ist befristet bis zur Besetzung der Stelle durch ein Ausschreibungsverfahren, längstens jedoch bis zum 31.10.2010. Frau Siegl wird in der Region Mitte und der Region Bleicherode (Pfarrbereich Niedergebra) tätig sein.

Informationen

Am 30.11.2009 findet der Neujahrsempfang des Kirchenkreises in der Frauenberggemeinde statt. Auf diesem Empfang wird der Ökumenepreis verliehen. Vorschläge dafür werden bis zum Stichtag 15.11.2009 an die Superintendentur erbeten.

Nordhausen, den 5. November 2009

Superintendent Michael Bornschein
Vorsitzender des Kreiskirchenrates
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